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Steuersystem

Das isländische Steuersystem ist recht einfach und effektiv. Es ist erklärtes Ziel, Steuersätze weiter zu senken, die Steuerbasis weiter auszuweiten und weitere Doppelbesteuerungsabkommen abzuschließen. Diese Maßnahmen werden die Wettbewerbsfähigkeit von isländischen Gesellschaften weiter erhöhen und ausländische Investoren anziehen.

Die Körperschaftssteuer beträgt 18 Prozent und ist damit einer der niedrigsten Steuersätze der Mitgliedsstaaten der OECD.

Einige Eckpunkte zum isländischen Steuerrecht:

  • Körperschaftssteuer in Höhe von 20 Prozent auf Nettoeinkommen
  • Keine Kommunalsteuern auf Unternehmensgewinne
  • Keine Steuern für an Gesellschaften ausgeschüttete Dividende
  • Keine Bedingungen hinsichtlich des prozentualen Anteils am Aktienbestand
  • Keine alternative Mindeststeuer
  • Keine Nettovermögenssteuer auf Nettokapital
  • Keine Steuer auf repatriierte Gewinne von Niederlassungen
  • Schachtelprivileg gilt für inländische Rechtsträger
  • Konsolidierte Rückführungen für Gesellschaften, die sich zu 90 Prozent unter gemeinsamer Kontrolle befinden
  • Es bestehen Doppelbesteuerungsabkommen
  • Ausländische Steueranrechnung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, sofern keine Steuerabkommen bestehen
  • Keine Gesetzgebung zu beherrschten ausländischen Gesellschaften
  • Keine Gesetzgebung zu Kapitalausstattung mit geringem Eigenanteil
  • Kein Korbsystem für ausländische Steuernachverrechnungen


Besteuerung von Unternehmen

 

Unternehmen mit Sitz in Island und isländische Niederlassungen von im Ausland ansässigen Unternehmen sind körperschaftssteuerpflichtig.  Der nationale Körperschaftssteuersatz beträgt 18 Prozent auf Nettogewinne. Es werden keine kommunalen Körperschaftssteuern erhoben.

Vermögenssteuern für Unternehmen und Privatpersonen wurden in Island abgeschafft.

Grundsteuern und lokale Abgaben werden von Unternehmen auf  kommunaler Ebene gezahlt.


Einkommenssteuer

Personen mit Wohnsitz in Island sind einkommenssteuerpflichtig. Der Einkommenssteuersatz beträgt 37,31 Prozent auf alle verdient Jahreseinkommen zwischen ISK 0 - 2,4 m (USD 0 - 19.200), 40,21 Prozent auf Einkommen zwischen 2,4 m - 7,8 Mio. (USD 19.200 - 62.400), und 46,21 Prozent für Einkommen über 7,8 Mio. (USD 62.400). Die Einkommenssteuer ist eine Quellenbesteuerung (Lohnsteuer). Sie teilt sich auf in die nationale Einkommenssteuer (22,9%-31,8%) und die kommunale Einkommenssteuer (14,41%). Einzelpersonen erhalten, die Erstattung von ISK 44.205 pr. Monat.

Finanzeinkünfte von Privatpersonen werden mit 20 Prozent besteuert.

Personen mit Wohnsitz in Island sind mit ihrem weltweiten Einkommen in Island steuerpflichtig.

Personen ohne Wohnsitz in Island werden in Island steuerpflichtig, wenn sie länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten im Land bleiben.

Eine Person mit dem Status ohne Wohnsitz in Island ist steuerpflichtig für in Island erzielte Einkünfte.

Die Broschüre „Doing Business in Iceland“ gibt umfangreiche Informationen zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und steht als Download zur Verfügung. Die Informationen wurden von Invest in Iceland und führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Unterstützung des Internal Revenue Directorate als der obersten Finanzbehörde, dem Industrieministerium und anderen Institutionen zusammengestellt.

Doing Business ist überarbeitet und wird in Kürze zur Verfügung